Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01/2024

1. Für eine Fläche, im Parkhaus, die von Frau Haase und Frau Schüttke im Folgenden Veranstalter genannt- dem Mieter -im Folgenden Aufsteller genannt- für eine Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird, hat dieser eine Standmiete an den Veranstalter zu zahlen. Die Höhe der Standmiete geht aus den Vertragsunterlagen hervor.

2. Bei Bezahlung per Banküberweisung / PayPal muss die Standmiete dem Konto des Veranstalters bis spätestens zwei Werktage vor der Veranstaltung gutgeschrieben sein.

3. Nach einer erfolgreichen Reservierung erhält der Aufsteller eine Standnummer. Sollte dem Aufsteller die Standnummer nicht vorliegen oder sollte er den reservierten Standplatz nicht auffinden können, obliegt es dem Aufsteller, sich am Veranstaltungstag während der Aufbauzeiten beim Veranstaltungspersonal nach der für ihn reservierten Fläche und Standnummer zu erkundigen. Geht der Aufsteller dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich der Veranstalter das Recht, die Standmiete einzubehalten.

4. Stand absagen nimmt der Veranstalter ausschließlich schriftlich per E-Mail bis 16.00 Uhr, bis zwei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung entgegen. Die Standmiete wird in voller Höhe erstattet.

5. Der Verkauf von Neuware ist nicht gestattet.

6. Die Standbestätigung mit der Standnummer ist am Veranstaltungstag in Papierform oder digital bereitzuhalten, um einen reibungslosen Standaufbau gewährleisten zu können.

7. Sollte es dem Veranstalter am Veranstaltungstag nicht möglich sein, die beantragte und bezahlte Fläche zur Verfügung zu stellen, so hat der Aufsteller einen Anspruch auf Rückerstattung der Standmiete.

8. Für Schäden (Gewalt, Diebstahl, Bruch, etc.), die den Aufsteller auf dem Veranstaltungsgelände treffen, wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

9. Der Aufsteller hat grundsätzlich keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Der Anspruch beschränkt sich auf die im Vertrag festgelegte und bezahlte Meterzahl.

10. Die Plätze werden vom Veranstalter bzw. dessen Personal zugewiesen. Eigenmächtiges Aufbauen ist verboten.

11. Der Aufsteller ist verpflichtet, seinen Stand bis zum Veranstaltungsende geöffnet zu halten. Weiterhin muss vor, neben und hinter dem Stand die Verkehrsfläche vom Aufsteller sauber und in verkehrssicherem Zustand gehalten werden.

12. Das Befahren der Veranstaltungsfläche ist nur bedingt während der Auf- und Abbauzeiten erlaubt. Nach Beendigung der Aufbauzeit bis zum Veranstaltungsende ist das Befahren der Veranstaltungsfläche grundsätzlich verboten.

13. Der Verkauf von NS-Symbolen, kriegsverherrlichenden Schriften und Filmen, Hieb-, Stich- und Feuerwaffen, jugendgefährdenden Schriften und Filmen sowie der Verkauf von lebenden Tieren ist verboten. Dies gilt auch für alle Arten von Nahrungs- und Genussmitteln, ausgenommen der vom Veranstalter schriftlich genehmigten.

14. Anfallende Abfälle sind vom Aufsteller selbst zu beseitigen. Bei starker Verunreinigung oder Beschädigung der Veranstaltung Anlagen durch den Aufsteller behält sich der Veranstalter die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche gegen diesen vor.

15. Alle mündlichen Absprachen sind unwirksam. Änderungen des Vertrages oder Ausnahmeregelungen bedürfen der Schriftform.

16. Aufsteller, die gegen einen oder mehrere Punkte dieser AGB verstoßen, werden von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen.

17. Gerichtsstand ist Hamburg.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.